Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
Der Mietpreis ist bei Mietbeginn vor der Entgegennahme der Ausrüstung zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass für bestimmte Kategorien der Ausrüstung das Dokument bis zur Rückgabe des Materials vom Verleiher behalten wird.
Das gemietete Sportgerät ist NICHT versichert und im normalen Verleihpreis ist keine Versicherung inkludiert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung, muss der Mieter die für Reparaturkosten oder für den Austausch der Ausrüstung mit dem aktuellen Warenwert aufkommen.
Die Kosten für verlorenes oder beschädigtes Verleihmaterial sind wie unten angeführt:
Bronze Verleihmaterial € 150,–
Silber Verleihmaterial € 250,–
Gold Verleihmaterial € 400,–
Platin Verleihmaterial € 550,–
Bei Bezahlung erhalten sie eine Rechnung für ihre private Versicherung.
Am Beginn der Leihperiode hat der Mieter die Möglichkeit mit der Zürich Versicherung für € 25,- das Material gegen Diebstahl und Bruch für den Zeitraum der Leihperiode zu versichern.
Mit dem Kauf einer Versicherung von € 25,– am Beginn der Leihperiode, fallen für die Ausrüstung bei normaler Verwendung gegen Bruch und Diebstahl, keine weiteren Kosten für den Mieter an. Zusätzlich im Preis der Versicherung inbegriffen, ist ein Schischloss welches der Mieter auch nach der Rückgabe des Verleihmaterials behalten darf.
Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden. Im Falle von versichertem Verleihmaterial, muss der Mieter einen Polizeibericht mit dem Vermerk, dass die Skier oder das Snowboard zum Zeitpunkt des Diebstahles ordentlich abgeschlossen waren dem Verleiher vorlegen. Bei Vorlage des Polizeiberichtes hat der Kunde sofort Anspruch auf Ersatzmaterial welches natürlich nicht versichert ist. Um das Ersatzmaterial zu versichern, wird wiederum der Betrag von € 25,–verlangt.
Keine Versicherung gibt es für Schistöcke. Ein Ersatzstock kostet € 10,–. Ebenfalls keine Versicherung gibt es für Schischuhe, welche nach dem aktuellen Wert verrechnet werden.
Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist am selben Abend des 1. Schi- oder Snowboardtages kostenlos möglich. An den folgenden Tagen wird für den Austausch eine Gebühr verrechnet. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preislist zu bezahlen. Upgrades können zu jedem Zeitpunkt vorgenommen werden.
6a.) Das gesamte Verleihmaterial wird in nutzbarem Zustand gemietet. Bei schlechter Funktion oder Mängel der Ausrüstung, bitten wir den Kunden mit dem Material direkt in unseren Betrieb zu kommen um den Schaden zu beheben. Die Kosten von Reparaturen des Leihmaterial in anderen Geschäften werden in keinem Fall rückerstattet.
7.) Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzugeben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe zurückerstattet. Kunden die online oder über Reisebüros gebucht haben, müssen sich über deren Versicherung oder an ihre eigene Reiseversicherung wenden.
8.) Bei Vermietung ab 15.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag verrechnet. Die Rückgabe des Sportgerätes muss vor 17.00 Uhr des letzten Miettages erfolgen. Wenn das Material später retourniert wird, wird für die extra Zeit eine weitere Leihgebühr laut Preisliste verrechnet.
9.) Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht rückerstattet.
Die Rückerstattung des Mietpreises der nicht verbrauchten Miettage ist nur möglich, wenn der Mieter wegen außergewöhnlich wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Die Rückerstattung erfolgt jedoch nicht in Barauszahlung des Betrages, sondern sie wird in Form eines Gutscheines für das Geschäft Kaplenig ausgehändigt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes liegt es am Kunden selbst, sich den hinterlegten Ausweis oder Pfandes wieder aushändigen zu lassen.
10.) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Schi nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Schisafes verwahrt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch das Absperren der Mietgegenstände mit einem Schischloss eine sehr gute Methode. Über Nacht muss das geliehene Material in Skidepots oder abgesperrten Hotelschiräumen aufbewahrt werden.
11.) Mit dem Procedere des kompletten Ausfüllen der Formulare auf dem Computer, stimmen sie der Richtigkeit ihrer persönlichen Daten darauf zu und bestätigen diese, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern. Weiterhin werden durch das Ausfüllen des easy rent Formulares am PC die allgemeinen Mietbedingungen des Verleihes Ian Kilgour, Rent For Fun, Mayrhofen akzeptiert.
12.) Falls das gemietete Sportgerät nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird. Der Kunde muss für die dafür entstehenden Kosten aufkommen. Austragungsort ist das Bezirksgericht Zell am Ziller.